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Allen GemeindebewohnerInnen von Bruck an der Leitha und Wilfleinsdorf, welche eine Althaussanierungsförderung vom Land NÖ erhalten, wird ein Zinsenzuschuß zur Althaussanierung in der Höhe von 5% für einen Kredit in der Höhe von maximal Euro 7.267,28 , Laufzeit 5 Jahre, gewährt.
Höhe der FörderungGefördert soll seitens der Gemeinde jener Prozentsatz der anerkannten Sanierungskosten werden, welcher durch das Land NÖ nicht abgedeckt wird.Maximale Darlehenshöhe ist jedoch Euro 7.267,28 mit einer Laufzeit von 5 Jahre und einem 5 %igem Zinsenzuschuß.Beispiel- Anerkannte Sanierungskosten durch das Land NÖ Euro 29.000,-- - Tatsächliche Förderung 50 % durch das Land NÖ Euro 14.500,-- (Grundlage f. Annuitätenzuschuß) - Für den Restbetrag der anerkannten Förderungssumme, in diesem Fall Euro 14.500,--, soll seitens der Gemeinde ein Zinsenzuschuß in der Höhe von 5% für einen Kredit bis maximal Euro 7.267,28 gewährt werden
Bedingungen- Gewährung einer Sanierungsförderung durch das Land NÖ, Nachweis über Abschluß der gesamten Sanierungsarbeiten nach Festlegung der endgültigen Förderungshöhe durch das Land NÖ - Auszahlung analog der Landesförderung - Der Zinsenzuschuß darf die tatsächlichen Kreditzinsen nicht übersteigen, das betrifft Kreditzinsen unter 5 Prozent - Förderungswerber, die seitens der Gemeinde einen Jungfamilienkredit erhalten haben, können einen Zinsenzuschuß für Althaussanierung nur dann in Anspruch nehmen, wenn der Jungfamilienkredit bereits ausgelaufen ist - gilt ausschließlich für Darlehensaufnahmen bei Brucker Banken - Gewährung des Zinsenzuschusses nach Vorhandensein der budgetären Mittel - auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch