Zinsenzuschuss für Althaussanierung

Richtlinien - Zinsenzuschuss Althaussanierung

Allen GemeindebewohnerInnen von Bruck an der Leitha und Wilfleinsdorf, welche eine Althaussanierungsförderung vom Land NÖ erhalten, wird ein Zinsenzuschuß zur Althaussanierung in der Höhe von 5% für einen Kredit in der Höhe von maximal Euro 7.267,28 , Laufzeit 5 Jahre, gewährt.

Höhe der Förderung
Gefördert soll seitens der Gemeinde jener Prozentsatz der anerkannten Sanierungskosten werden, welcher durch das Land NÖ nicht abgedeckt wird.
Maximale Darlehenshöhe ist jedoch Euro 7.267,28 mit einer Laufzeit von 5 Jahre und einem 5 %igem Zinsenzuschuß.

Beispiel
- Anerkannte Sanierungskosten durch das Land NÖ Euro 29.000,--
- Tatsächliche Förderung 50 % durch das Land NÖ Euro 14.500,-- (Grundlage f. Annuitätenzuschuß)
- Für den Restbetrag der anerkannten Förderungssumme, in diesem Fall Euro 14.500,--, soll seitens der Gemeinde ein Zinsenzuschuß in der Höhe von 5% für einen Kredit bis maximal Euro 7.267,28 gewährt werden

Bedingungen
- Gewährung einer Sanierungsförderung durch das Land NÖ, Nachweis über Abschluß der gesamten Sanierungsarbeiten nach Festlegung der endgültigen Förderungshöhe durch das Land NÖ
- Auszahlung analog der Landesförderung
- Der Zinsenzuschuß darf die tatsächlichen Kreditzinsen nicht übersteigen, das betrifft Kreditzinsen unter 5 Prozent
- Förderungswerber, die seitens der Gemeinde einen Jungfamilienkredit erhalten haben, können einen Zinsenzuschuß für Althaussanierung nur dann in Anspruch nehmen, wenn der Jungfamilienkredit bereits ausgelaufen ist
- gilt ausschließlich für Darlehensaufnahmen bei Brucker Banken
- Gewährung des Zinsenzuschusses nach Vorhandensein der budgetären Mittel
- auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch

Zuständig