Zinsenzuschuss Wohnraumschaffung und Hausstandsgründung

Höhe der Förderung

Allen GemeindebewohnerInnen von Bruck an der Leitha und Wilfleinsdorf, welche einen Hausstand gründen oder einen Wohnraum schaffen und ihr 31. Lebensalter noch nicht erreicht haben, wird ein Zinsenzuschuß in der Höhe von 5% für einen Kredit in der Höhe von maximal Euro 3.633,64 für eine Person oder maximal Euro 7.267,28 für zwei Personen, Laufzeit 5 Jahre, gewährt.

Bedingungen

  • Der Zinsenzuschuß für den Hausstandsgründungs- oder Wohnraumschaffungskredit kann nur von Personen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Pro Person wird ein Zinsenzuschuß von 5 % für die Darlehenshöhe von Euro 3.633,64 gewährt.
  • Der Zinsenzuschuß wird nur dann gewährt, wenn Rechnungen in der Förderungs- bzw. Darlehenshöhe vorliegen.  
  • Der Zinsenzuschuß darf die tatsächlichen Kreditzinsen nicht übersteigen, das betrifft Kreditzinsen unter 5 Prozent
  • gilt ausschließlich für Darlehensaufnahmen bei Brucker Banken
  • Gewährung des Zinsenzuschusses nach Vorhandensein der budgetären Mittel auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch

Zuständig