Home > Bürgerservice > Gemeindeservices > Förderungen
Richtlinien
Von der Stadtgemeinde werden diese Anlagen durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert.
Der Fördertopf für das Jahr 2024 ist bereits ausgeschöpft.
Neue Ansuchen können wieder ab dem 01.01.2025 eingereicht werden.
Förderungsrichtlinien für Solaranlagen und Photovoltaikanlagen der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha, die in der Gemeinderatssitzung am 17.4.2024 (gültig ab 1.5.2024) neu beschlossen wurden:
A) Allgemeine Bestimmungen
B) FörderungsvoraussetzungenDie Förderung wird nur gewährt, wenn
C) FörderungswerberEin Ansuchen um Förderung können einbringen: Eigentümer von Einfamilien-, Zweifamilien- bzw. Mehrfamilienhäusern (Wohnhausanlagen).
D) AntragstellungAnsuchen sind bei der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha mit nachstehenden Angaben einzubringen:
E) Förderungsausmaß Der einmalige, nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 5 % der Investitionskosten je Anlage und wird begrenzt für:
F) Inkrafttreten Diese Richtlinien treten voraussichtlich mit 1.5.2024 in Kraft.
Datei herunterladen (212 KB) - .PDF