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Richtlinien
Von der Stadtgemeinde werden diese Anlagen durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert.Der Fördertopf für 2023 ist mit 8.1.2023 bereits erschöpft.Förderungsrichtlinien für Solaranlagen und Photovoltaikanlagen der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha, die in der Gemeinderatssitzung am 9.6.2011 neu beschlossen wurden:
A) Allgemeine Bestimmungen
B) FörderungsvoraussetzungenDie Förderung wird nur gewährt, wenn
C) FörderungswerberEin Ansuchen um Förderung können einbringen: Eigentümer von Einfamilien-, Zweifamilien- bzw. Mehrfamilienhäusern (Wohnhausanlagen).
D) AntragstellungAnsuchen sind bei der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha mit nachstehenden Angaben einzubringen:
E) Förderungsausmaß Der einmalige, nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 5 % der Investitionskosten je Anlage und wird begrenzt für:
F) Inkrafttreten Diese Richtlinien treten voraussichtlich mit 1.7.2011 in Kraft.