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Vom 18. bis zum 31. Jänner 2021 haben Eltern bzw. Erziehungsberechtigte eines Kindergartenkindes zwei Wochen lang die Möglichkeit, die so genannte „Jungfamilienförderung“ bei der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha erstmals zu beantragen. Die Stadt fördert den kostenpflichtigen Nachmittagsbesuch des Kindergartens.
Jeweils am Ende des Semesters kann für das letzte Semester ein Antrag gestellt werden, also jetzt Ende Jänner 2021 für den Zeitraum September 2020 bis inklusive Jänner 2021.
Die detaillierten Kriterien entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Zusammengefasst sind Sie förderberechtigt, wenn
Wenn Sie förderberechtigt sind, kann die Förderung jeweils zu Ende des Semesters beantragt werden und zu 100% refundiert werden (Details dazu siehe Familienförderrichtlinie).
Bitte füllen Sie nachstehendes Formular aus, geben bekannt, in welchem Stundenausmaß Ihr Kind pro Monat am Nachmittag im Kindergarten war (September 2020 bis Jänner 2021 - keine Bestätigung durch den Kindergarten notwendig) und ergänzen Sie den Antrag mit dem
HINWEIS: Wenn die Kinder aufgrund der Covid-Situation während der Lockdowns den Kindergarten nur tageweise besucht haben, wird der jeweils tatsächlich von Ihnen bezahlte Beitrag pro Monat refundiert.
Werfen Sie die Unterlagen in einem Kuvert in den Postkasten der Stadtgemeinde beim Rathaus ein oder schicken Sie die eingescannten Unterlagen per Mail an stadt@bruckleitha.at.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie diese gerne ebenfalls an stadt@bruckleitha.at richten.
Formular "Jungfamilienförderung"
Weitere Fördermöglichkeiten für Familien