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Folgende Unterlagen sind mitzubringen bzw. beizulegen:
Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie im zuständigen Gemeindeamt unter 02162/62354-12 bzw. 13.
* für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 149,15 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird. ** für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von € 482,69 hinzuzurechnen.
Bei Beziehern von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld, etc. ist das Monatseinkommen mit 1,166 zu multiplizieren.
Antrag auf Heizkostenzuschuss