Fassadensanierung

In der Sitzung des Gemeinderates am 16.12.2009 wurden folgende Richtlinien zur Förderung von Fassadensanierung beschlossen.

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  A) Allgemeine Bestimmungen  

 1.) Die Stadtgemeinde Bruck an der Leitha fördert die Sanierung, Erneuerung oder Renovierung einer Fassade eines Einfamilien- bzw. Mehrfamilienhauses in der Brucker Innenstadt. 

 2.) Die Förderung kann nur bei Vorliegen der in diesen Richtlinien festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel gewährt werden. 

 3.) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. 

 B) Förderungsvoraussetzungen  

 1.) Alle eventuell erforderlichen Genehmigungen, Baubehörde, Bundesdenkmalamt, etc. müssen vorliegen. 

 2.) Die Bauphase des Fassadenprojektes beträgt max. 1 Jahr. 

 3.) Vorlegen eines Finanzierungskonzeptes. 

  C) Förderungswerber      

 Hausbesitzer des zu fördernden Objektes in Bruck an der Leitha. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Beendigung des Projektes. 

  D) Antragstellung  

     Ansuchen sind wie unter Punkt B erwähnt bei der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha mit nachstehenden Angaben einzubringen: 

 -   Name und Adresse des Antragstellers
 - 
 Bankverbindung (Kontonummer, Bankleitzahl)
 - 
 Kostenvoranschläge
 - 
 Finanzierungsplan
 - 
 Eventuell notwendige Genehmigungen, siehe Punkt B. 

   Vor Auszahlung der Förderung sind die saldierten Rechnungen vorzulegen. 

E) Förderungsausmaß    

 20 % der Gesamtkosten, max. jedoch € 4.000,-- 

  F) Zusicherung und Auszahlung    

 Eine Förderzusage kann erst nach Vorliegen der genannten Unterlagen durch den Gemeinderat erfolgen. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten. 

    G) Inkrafttreten  

 Diese Richtlinien treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“ 

Zuständig