Bei einer Hausgeburt erhalten Sie üblicherweise die Anzeige der Geburt durch eine Hebamme oder einem Arzt.
Folgende Urkunden sind dem jeweiligen Geburtsstandesamt zusätzlich üblicherweise vorzulegen:
- Geburtsurkunde beider Elternteile,
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
- Heiratsurkunde der Eltern (wenn verheiratet)
- Meldenachweise beider Elternteile
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden