Veranstaltungsgenehmigung

Jede Veranstaltung im Gemeindegebiet Bruck an der Leitha, ist der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha SPÄTESTENS 4 Wochen vor dem Termin bekanntzugeben. 
Die genauen Richtlinien zum Abhalten einer Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem NÖ Veranstaltungsgesetz.

Das Anmeldeformular finden Sie unter: 

https://amtsweg.gv.at/noe/start.do?generalid=Veranstaltungswesen&party=30704#

Alternativ können Sie uns auch per Mail, alle im § 5 notwendigen Informationen zukommen lassen.

Die Veranstaltung muss auch angemeldet werden, wenn sie in den mietbaren Räumlichkeiten der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha stattfindet und öffentlich zugänglich ist. 

Bitte vergessen Sie auch nicht, sich zu vergewissern, ob für den Veranstaltungsort auch eine gültige Betriebsstättengenehmigung vorliegt. Falls Sie es nicht wissen so nehmen Sie bitte mit dem Betreiber Kontakt auf.
 
Weitere Informationen zu Betriebsanlagengenehmigungen erhalten Sie im Bauamt unter der Telefonnummer 02162/62354-41

Gebühr:

  • Bundesagabe € 14,3-
  • Verwaltungsabgabe € 53,--

Zuständig