Strafregisterbescheinigung

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. 

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Die Kosten für die Beantragung und Ausstellung einer Strafregisterbescheinigungen können, je nach beantragter Strafregisterbescheinigung, unterschiedlich hoch sein. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Für die Beantragung

Für den Antrag auf Ausstellung einer besonderen Strafregisterbescheinigung (z.B. Kinder- und Jugendfürsorge), zusätzlich

  • Beilagengebühr: € 6,-- (pro Bogen)
     Die Beilagengebühr ist insbesondere in jenen Fällen zu entrichten, in denen eine Bestätigung des (zukünftigen) Arbeitsgebers, dass die Bescheinigung für die Ausübung der Tätigkeit benötigt wird, beigelegt wird.

Für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung

  • Zeugnisgebühr: € 21,-- (pro Bogen)
    Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) dienen soll. In diesem Fall kostet die Bescheinigung somit insgesamt € 23,10 (bei elektronischem Antrag mit ID Austria, € 15,10).
  • Bundesverwaltungsabgabe: € 2,10 


Hinweis

Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde, Adresse) dienen soll.

In diesem Fall kostet die Bescheinigung somit insgesamt € 23,10 Euro (€ 21,-- Antragsgebühr plus € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe für die Ausstellung), bei elektronischem Antrag mit ID Austria, € 15,10 (€ 13,-- Antragsgebühr plus € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe für die Ausstellung).

Achtung:

Zusätzlich bei der ersten Vorlage eines ausländischen Dokuments (z. B. Reisedokument, Heiratsurkunde, Verleihungsurkunde):

  • Reisepass: € 42,-- Zeugnisgebühr
  • Andere Dokumente: pro Bogen € 21,-- Zeugnisgebühr

Wenn Sie für die Vorlage desselben Dokuments schon eine Gebühr bei einer österreichischen Behörde bezahlt haben, nehmen Sie bitte die Zahlungsbestätigung mit.
Alle Informationen zur erstmaligen Vorlage ausländischer Urkunden.

Strafregisterbescheinigungen für freiwilliges Engagement:

Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von freiwilligem Engagement bei einer

  • Freiwilligenorganisation,
  • spendenbegünstigten Einrichtung (→ BMF) und
  • gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft sowie einer nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtung ist gebühren- und abgabenfrei.

Um eine solche Strafregisterbescheinigung zu erhalten, sind folgende Bestätigungen beizulegen:

  • Nachweis über das Vorliegen einer begünstigten Organisation oder Einrichtung:
  • Bestätigung der (zukünftigen) Arbeitgeberin/des (zukünftigen) Arbeitgebers, dass eine freiwillige Tätigkeit vorliegt (samt Unterschrift und firmenmäßiger Fertigung des Arbeitgebers sowie Personendaten der Antragstellerin/des Antragstellers)
  • Bestätigung der (zukünftigen) Arbeitgeberin/des (zukünftigen) Arbeitgebers, dass nicht mehr als das Freiwilligenpauschale ausbezahlt wird (samt Unterschrift und firmenmäßiger Fertigung des Arbeitgebers sowie Personendaten der Antragstellerin/des Antragstellers)

Zuständig