In Österreich gilt eine allgemeine Meldepflicht, d.h. wer in einer (neuen) Wohnung Unterkunft nimmt, muss sich innerhalb von 3 Tagen ab Bezug der Unterkunft bei der zuständigen Meldebehörde melden. Auch eine Änderung des Familiennamens, des Vornamens, der Staatsangehörigkeit, des Geschlechtes und der Wohnsitzqualität (Haupt- oder Nebenwohnsitz) muss gemeldet werden.
Anlässlich der persönlichen An-, Ab- und Ummeldung ist der Meldebehörde ein vollständig ausgefüllter Meldezettel vorzulegen. Alternativ können Sie Ihre Meldungen auch mittels ID-Austria durchführen. Bei einer Anmeldung ist der ausgefüllte Meldezettel sowohl von Unterkunftnehmer*in als auch von Unterkunftgeber*in zu unterfertigen. Bei einer Abmeldung ist die Unterschrift der Unterkunftgeber*in nicht erforderlich.
Für jede Person (auch minderjährige Kinder) muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.
Die Anmeldung soll persönlich durch den Meldepflichtigen vorgenommen werden. Als Nachweis der Identität ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen.
Für eine An-, Ab- und Ummeldung fallen grundsätzlich keine Gebühren bzw. Kosten an.
Bei der ersten Vorlage eines ausländischen Dokuments (z. B. Reisedokument, Heiratsurkunde, Verleihungsurkunde):
- Reisepass: € 42,-- Zeugnisgebühr
- Andere Dokumente: pro Bogen € 21,-- Zeugnisgebühr
Wenn Sie für die Vorlage desselben Dokuments schon eine Gebühr bei einer österreichischen Behörde bezahlt haben: Nehmen Sie bitte die Zahlungsbestätigung mit.
Alle Informationen zur erstmaligen Vorlage ausländischer Urkunden.
Sie können Ihren Wohnsitz nicht per E-Mail oder Fax an- oder abmelden!
Meldeauskunft
Jede Person kann bei jeder beliebigen Meldebehörde in Österreich eine kostenpflichtige Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Dazu muss ein formloser Antrag gestellt und ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Vor- und Nach- oder Familiennamen der gesuchten Person und ein weiteres Merkmal z.B. Geburtsdatum oder bisheriger Wohnsitz) muss genannt werden.
Der Antrag auf Erteilung einer Meldeauskunft ist durch persönliches Erscheinen zu stellen. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.
Für eine Meldeauskunft aus dem örtlichen Melderegister sind € 2,10, für eine Meldeauskunft aus dem österreichweiten zentralen Melderegister € 3,30 an Verwaltungsabgabe zu entrichten.
Wird die Auskunft schriftlich beantragt, ist eine Eingabegebühr von € 21,-- pro angefragter Person zu entrichten. Für jede Beilage sind weitere € 6,- je Bogen an Beilagengebühr zu entrichten.
Meldebestätigung
Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige), eine Meldebestätigung über die aufrechte Anmeldung oder aufrechten Anmeldungen beantragen.
Als Identitätsnachweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Für eine Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister sind € 2,10, für eine Meldebestätigung aus dem österreichweiten zentralen Melderegister € 3,-- an Verwaltungsabgabe zu entrichten. Darüber hinaus ist für eine Meldebestätigung eine Zeugnisgebühr von € 21,-- zu entrichten.
Wird allerdings auf der Meldebestätigung der Vorlageort und der Verwendungszweck angeführt, so entfällt diese Zeugnisgebühr. Für einige Verwendungszwecke ist die Meldebestätigung sogar völlig gebührenfrei.
Wird die Meldebestätigung schriftlich beantragt, ist darüber hinaus eine Eingabegebühr von € 21,-- zu entrichten.