Die Vergnügungssteuer, auch Lustbarkeitsabgabe genannt, ist eine Abgabe auf Veranstaltungen wie etwa Bälle, Partys, Konzerte, Kabaretts, und gilt auch auf das Betreiben von Spielautomaten. Sie ist in den Landesgesetzen geregelt. In diesen Rahmengesetzen ermächtigt jedes Bundesland seine Gemeinden die Vergnügungssteuer einzuheben. Sowohl die Definition des Begriffes als auch die Festlegung des Steuersatzes und die Entscheidung, ob die Abgabe überhaupt eingehoben wird, liegen im Ermessen der Gemeinden.
Die Höhe der Abgabe für Veranstaltungen in Bruck an der Leitha beträgt 5 % auf den jeweiligen Ticketpreis.