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Die Gemeinderatswahl findet am Sonntag, den 26. Jänner 2025 in allen Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut statt.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.Die Wahlperiode beginnt mit dem Ablauf des Wahltages. Die Funktionsdauer des Gemeinderates beginnt mit der Angelobung seiner Mitglieder in der konstituierenden Sitzung und endet mit der Angelobung der neu-gewählten Gemeinderatsmitglieder (§ 17 NÖ Gemeindeordnung)
Für die Gemeinderatswahl ist der Wahltag >> Sonntag, der 26. Jänner 2025.
Die Zahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder in der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha (§ 19 NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000) beträgt 33 Personen.Wahlberechtigte: 6737 (davon 837 EU BürgerInnen)Download: Kundmachung der Wahlvorschläge 2025 Wahlrecht nur mehr für Hauptwohnsitzer: Erstmals werden bei einer allgemeinen Gemeinderatswahl nur mehr Personen mit einem Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet wahlberechtigt sein.Achtung: Wählen und gewählt werden kann nur, wer am Stichtag einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat! Vergabe von bis zu fünf Vorzugsstimmen möglich: Vorzugsstimmen können durch Kenntlichmachung der wahlwerbenden Personen (z.B. ankreuzen) vergeben werden. Bis zu fünf Vorzugsstimmen können vergeben werden, wobei auf jede Vorzugsstimme gleich viele Wahlpunkte entfallen.Achtung: Nach wie vor gilt der Grundsatz „Name vor Partei“!
WAHLKARTEN – INFORMATIONWerden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie möglichst frühzeitig eine Wahlkarte für die Briefwahl.Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist.Die Beantragung ist „schriftlich" oder „ONLINE“ bis Mittwoch, den 22. Jänner 2024 - 24:00 Uhrund „mündlich" bis spätestens Freitag, den 24. Jänner 2025 - 12:00 Uhr, im Gemeindeamt möglich.
Die Wahlzeit für die Sprengel 1 bis 9 wird von 07.30 Uhr bis 15.00 Uhr für den Wahltag am Sonntag, den 26. Jänner 2025 festgesetzt.
Der Wahlsprengel 1: Rathaus, Ausstellungsraum, Hauptplatz 16.
Der Wahlsprengel 2: Musikschul-Container in der Feldgasse 3.
Der Wahlsprengel 3: Landeskindergarten II, Höfleiner Straße 16.
Der Wahlsprengel 4: Musikschul-Container in der Feldgasse 3.
Der Wahlsprengel 5: Volksschule, Fischamender Straße 48-50.
Der Wahlsprengel 6: Landeskindergarten II, Höfleiner Straße 16.
Der Wahlsprengel 7: Volksschule, Fischamender Straße 48-50.
Der Wahlsprengel 8: Landeskindergarten II, Höfleiner Straße 16.
Der Wahlsprengel 9: Landeskindergarten Wilfleinsdorf, Kindergartenstraße.