Kinderbetreuung

HORT - KINDERBETREUUNG

In Bruck an der Leitha sind folgende Kinderbetreuungseinrichtungen situiert:

Kinderhort der NÖ Volkshilfe
Harry-Weiss-Häusern
Hauptplatz 6-7
Leiterin: Frau Erika Ladich
Tel: 02162/65959

Kinderbetreuungseinrichtung
"Kidspoint"
Schlossgasse
Frau Veronika Hammermüller
2460 Bruck an der Leitha

Tel. 0664/8521406

 

 


 

 

HORTFÖRDERUNG

Nachstehend finden Sie Richtlinien, wonach sie eine Hortförderung im Gemeindeamt beantragen können.  

  1. Um eine Förderung des Betreuungsbeitrages können berufstätige Eltern oder Alleinerzieher die ihren Hauptwohnsitz in Bruck/Leitha haben ansuchen. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen können Ausnahmeregelungen getroffen werden. (z.B. Berufsfortbildung).

  2. Die volle Förderung wird nur gewährt, wenn die volle Betreuungszeit in Anspruch genommen wurde. Bei einer aliquoten zeitlichen Betreuung wird die Förderung ebenfalls aliquot berechnet.

  3. Entscheidend für die Höhe der Förderung ist das monatliche Nettoeinkommen aller im Haushalt lebender Familienmitglieder, einschließlich Alimente sowie etwaiger Einkommen eines Lebensgefährten (einer Lebensgefährtin) ohne Familienbeihilfe.

  4. Als Einkommen gilt bei unselbständig Erwerbstätigen das Nettoeinkommen (Einkommen gemäß § 2 Abs. 3 EstG 1988, abzüglich Sozialversicherungsbeträgen und Lohnsteuer), ohne Familienbeihilfe. Bei den übrigen Erwerbstätigen ist der §2 Abs. 4 EstG 1988 (vermindert um die Einkommenssteuer) maßgebend, wobei zu Berechnungen der Einkünfte nicht buchführungspflichtiger Land- und Forstwirte 4,16 % des Einheitswertes monatlich herangezogen werden.

  5. E inen wichtigen Bestandteil für die Ermittlung des Förderbeitrages, stellt das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen dar. Dieses wird errechnet, indem man das Familieneinkommen durch den Gewichtungsfaktor der Familie dividiert. Der Gewichtungsfaktor der Familie wird durch Addition der einzelnen Gewichtungsfaktoren der einzelnen Familienmitglieder ermittelt .
    1. Erwachsener    1,0 (als Alleinerzieher 1,4)
    2. Erwachsener + 0,8
    Kind(er) +        (siehe Tabelle)
    +
    +
    ---------------------------------
    Gewichtungsfaktor


    Kinder bis inkl. 10 Jahren 0,4 Gewichtungsfaktor
    Kinder von 11 bis inkl. 14 Jahren 0,6 Gewichtungsfaktor
    Kinder über 15 Jahren 0,8 Gewichtungsfaktor solange Kinderbeihilfe bezogen wird.

  6. Die Höhe der Förderung der Stadtgemeinde Bruck/Leitha richtet sich nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen und ist daher sehr stark vom Einkommen der Eltern und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen abhängig.

  7. Die Antragsformulare für die Förderung zum Betreuungsbeitrag sind im Gemeindeamt erhältlich.

  8. Die Erziehungsberechtigten haben das Antragsformular ordnungsgemäß auszufüllen, zu unterfertigen und mit der erforderlichen Beilage (aktueller Einkommensnachweis) der Stadtgemeinde Bruck/Leitha vorzulegen. Dieser Einkommensnachweis ist jährlich zu erneuern.

  9. Die Förderung wird monatlich im nachhinein auf ein vom Antragsteller bekanntzugebendes Konto überwiesen.

  10. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, unverzüglich jede Änderung in den Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung, der Stadtgemeinde Bruck/Leitha schriftlich bekanntzugeben.

  11. Wurde die Förderung zum Betreuungsbeitrag aufgrund unrichtiger Angaben bezogen, so ist die Förderung über Aufforderung durch die Stadtgemeinde Bruck/Leitha, vom Förderungsempfänger unverzüglich rückzuerstatten.

 

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