Gemeinderatswahl am 14.3.2010

GEMEINDERATSWAHL am 14. März 2010

 

Wählerverzeichnis

 

Das Wählerverzeichnis liegt am 4., 5., 7., 8. und 11. Jänner 2010 in der Zeit von 08.00 – 12.00 Uhr, sowie am Dienstag, dem 5. Jänner 2010 zusätzlich in der Zeit von 16.00 – 20.00 Uhr in der Gemeindekanzlei, Hauptplatz 16, 2. Stock, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Nur wer in diesem Verzeichnis eingetragen ist, hat das Wahlrecht für die Gemeinderatswahl. Damit Sie Ihre Eintragung überprüfen können, werden die Wählerverständigungskarten rechtzeitig vorher an Sie zugestellt. Sollten Sie die Wählerverständigung bis 4. Jänner 2010 nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Gemeindeamt, wo man Sie über Ihre Einspruchsrechte informieren wird. Die Einspruchsfrist endet am 13. Jänner 2010!

Sie werden ersucht, diese Wählerverständigungskarte zur Wahl mitzunehmen und dem Wahlleiter zu übergeben.

 

Wahlkarten/Briefwahl

 

Falls Sie am Wahltag nicht in Bruck an der Leitha sind, müssen Sie eine Wahlkarte bis spätestens Mittwoch, 10. März 2010 schriftlich im Gemeindeamt beantragen. Eine mündliche Antragstellung ist bis spätestens Freitag, 12. März 2010, 12.00 Uhr in der Gemeindekanzlei (Rathaus, 2. Stock, Zimmer 2) auch noch möglich.

Diese Wahlkarte benötigen Sie, wenn Sie ihre abgegebene Stimme per Brief übermitteln wollen.

Nähere Informationen zum Thema Wahlkarten bzw. Briefwahl werden Ihnen im Zuge der Ausstellung erteilt.

 

Für bettlägerige Personen

 

Am Wahltag, dem 14. März 2010, steht wieder eine „Fliegende Wahlbehörde“ zur Verfügung, die Sie am Krankenbett (nur im Gemeindegebiet von Bruck an der Leitha bzw. Wilfleinsdorf!!!) aufsuchen wird, jedoch nur dann, wenn Sie rechtzeitig (siehe oben) eine Wahlkarte und den Besuch dieser Behörde beantragt haben.

 

Wahlrecht

 

Nochmals will ich Sie darauf hinweisen, Ihr Wahlrecht zu überprüfen. Wahlberechtigt sind alle Personen, die spätestens am 14. März 2010 ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, d.h. alljene, die vor dem 15. März 1994 geboren sind, den Wohnsitz in Bruck an der Leitha bzw. in Wilfleinsdorf haben, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

 

Abschließend darf ich Sie einladen, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen!

18.12.2009

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