Heizkostenzuschuss 2009/20010

Erhöhung des Heizkostenzuschusses

Das Land NÖ hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und -österreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2009/2010 in der Höhe von € 130,- zu gewähren.

Der NÖ Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. April 2010 beantragt werden. Wer kann den NÖ Heizkostenzuschuss erhalten:

  • AusgleichzulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt oder Familien, die im Monat September 2009 oder danach die NÖ Familienhilfe beziehen
  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie im zuständigen Gemeindeamt unter 02162/62354-19 bzw. 21.

Zur Seite des Landes NÖ betreffend Heizkostenzuschuss


23.12.2009

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