Lastenrad - Förderung

Förderung beim Ankauf von Lastenfahrrädern und Elektrolastenfahrrädern

Mit der Förderung von Lastenfahrrädern und Elektrolastenfahrrädern soll der Ankauf und Einsatz von Lastenfahrrädern im Gebiet der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha und Wilfleinsdorf durch einen Direktzuschuss zu den Anschaffungskosten unterstützt werden. Lastenfahrräder ergänzen die moderne und umweltschonende Stadtmobilität, die Verwendung eröffnet der Bevölkerung eine Form der sanften Mikromobilität. Die umweltpolitische Zielsetzung der Reduktion der klimaschädlichen Emissionen soll unterstützt werden.

Wer kann um eine Förderung ansuchen?

- Volljährige, natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Bruck an der Leitha/Wilfleinsdorf
- Unternehmen mit Firmensitz in Bruck an der Leitha/Wilfleinsdorf

Was wird gefördert?

Der Ankauf von neuen Lastenfahrrädern und Elektrolastenfahrrädern, für den privaten Gebrauch bzw. die gewerbliche Nutzung. Der Förderwerber muss das Fahrrad mindestens für die Dauer von 12 Monaten im Eigentum halten.

Umfang der Förderung?

- € 400,-- für Lastenfahrräder
- € 500,-- für Elektro–Lastenfahrräder
- Begrenzung mit maximal 50% der Investitionskosten
- Pro Förderwerber können maximal zwei Fahrräder gefördert werden

Wie kann man um eine Förderung ansuchen?

Es muss binnen 1 Monat nach Ankauf des Lastenfahrrades ein Antrag auf Förderung bei der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha gestellt werden, dabei ist das auf der Homepage der Stadtgemeinde verfügbare Formular zu verwenden.
Welche Beilagen dem Ansuchen anzuhängen sind, entnehmen Sie bitte den untenstehenden Formularen bzw. auf unserer Homepage.

Richtlinie
Antragsformular

Zuständig